Von einer Quelle die es vorzieht, nicht genannt zu werden:
Es gibt sie, die "Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung
für den gehobenen Dienst der Fernmelde-Elektronischen Aufklärung des
Bundes". Vor allem das zu §14 (2) möchte ich mal gerne mal live
sehen.... :-)))
-> http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2057.pdf
Grüße, RB
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