Infowar.de, http://userpage.fu-berlin.de/~bendrath/liste.html
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> Berlin: Mo, 18.02.2002:
> -- Verteidigung/Gesetzentwurf
> AUFGABEN DES MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENSTES AUSWEITEN
Gibt's noch eine Quellenangabe dazu?
(...)
> Außerdem müsse das frühzeitige Bekanntwerden von Ermittlungen des MAD
> aus Sicherheitsgründen und zur
> Wahrung der Belange des Betroffenen vermieden werden.
Das ist ja eine interessante Argumentation: Wer nicht weiss, dass gegen
ihn ermittelt wird, soll sich besser wehren können?
Ralf
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